Coroana-Schutz im Betrieb

10 Maßnahmen zum Schutz der berufstätigen Arbeitnehmer

30.03.2020 | Zum Schutz vor dem Corona-Virus gehen derzeit viele, deren Tätigkeit es ermöglicht, ins Homeoffice. Doch was ist mit den überwiegend gewerblichen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Arbeit nach wie vor an ihrem Arbeitsplatz im Betrieb erledigen müssen? Das betrifft unter anderem die Beschäftigten bei Duttenhöfer und Ardagh in Haßloch, Kardex in Bellheim, Constellium in Landau, ZI Aluminium in Bad Bergzabern, August Berger Metallwarenfabrik in Berg/Pfalz und in den KFZ-Werkstätten der Region. Hierzu erreichen die IG Metall Neustadt weiterhin viele Anfragen.

Ralf Köhler, 1. Bevollmächtigter macht deutlich: "Wo Beschäftigte weiter, wie vor der Pandemie dicht an dicht arbeiten, gibt es massiven Handlungsbedarf. Die Hygienevorschriften müssen in allen Betrieben konsequent umgesetzt werden. Hier steht der Arbeitgeber in der Verantwortung. Die Gesundheit der vor Ort tätigen Mitarbeiter muss oberste Priorität haben."

Zur Sicherheit derer, die nach wie vor im Betrieb arbeiten, muss der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber sehr zügig Maßnahmen zum Schutz vereinbaren. Ein Teil der notwendigen Maßnahmen ist mittlerweile vielen bekannt. Doch mit dieser Hilfestellung für die Durchführung betrieblicher Präventionsmaßnahmen fassen wir die wesentlichen Punkte noch einmal zusammen.

Von: rk

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