Erfolgreiche Bilanz 2020

292.162,14 Euro durch gewerkschaftlichen Rechtsschutz erstritten

12.02.2021 | Mitglieder der IG Metall werden im Arbeits- und Sozialrecht beraten und wenn erforderlich, auch gerichtlich bzw. außergerichtlich vertreten. Dazu zählen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ebenso wie Streitigkeiten mit Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsgenossenschaft, Integrationsamt, Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung.

„Die Mitgliedschaft in der IG Metall beinhaltet die Möglichkeit, durch uns rechtlich beraten und vertreten zu werden. Unsere Rechtsexperten nehmen eine Erfolgsabschätzung für jeden Einzelfall vor. Wird eine Chance gesehen, im Rechtsstreit einen Anspruch für unser Mitglied durchzusetzen oder eine Gegenforderung abzuwehren, genehmigt der Ortsvorstand der IG Metall Neustadt Rechtsschutz für den Einzelfall. Unserem Mitglied entstehen dann keine Kosten für Rechtsbeistand oder Gerichtsgebühren. Das ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Voraussetzung ist eine mindestens 3-monatige Mitgliedschaft und ein satzungsgemäßer Beitrag.

Bei der Durchsetzung der Rechte und Ansprüche unserer Mitglieder arbeiten wir eng mit der DGB Rechtsschutz GmbH in Ludwigshafen zusammen. Den Kolleg*innen dort gebührt unser besonderer Dank für die überaus erfolgreiche Zusammenarbeit sowie Betreuung und Vertretung unserer Mitglieder.“, erläutert Ralf Köhler, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Neustadt.

Im Jahr 2020 genehmigte die IG Metall Neustadt in 197 Fällen Rechtsschutz für ihre Mitglieder. Davon wurden 71 Arbeitsrechtsfälle und 126 Sozialrechtsfälle neu aufgenommen.  In 2019 waren es 90 neue Arbeitsrechtsfälle und 147 neue Sozialrechtsfälle.

Es wurden im Jahr 2020 insgesamt 170 Streitfälle abgeschlossen, davon 63 Verfahren im Arbeitsrecht und 107 Verfahren im Sozialrecht, trotz teilweiser Schließung der Gerichte wegen Corona. 62 Arbeitsrechtsverfahren und 146 Sozialrechtsverfahren wurden 2019 abgeschlossen.

Für die Mitglieder der IG Metall Neustadt konnten wir im Jahr 2020 insgesamt 292.162,14 Euro erstreiten, davon 193.760,98 Euro im Arbeitsrecht und 98.401,16 Euro im Sozialrecht. Im Vorjahr erreichten wir 516.710,29 Euro Erfolgswert für unsere Mitglieder. Diese Bilanz kann sich sehen lassen.

Zu den Leistungen des DGB Rechtsschutz gehört die Beratung, Unterstützung und Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen durch alle Instanzen. Dies betrifft beispielsweise Kündigungsschutzverfahren, Rechtsstreit wegen Lohn- und Gehaltsansprüchen, Rechtsstreit rund um die betriebliche Altersversorgung oder Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis. Der DGB Rechtsschutz ist für unsere Mitglieder in sämtlichen sozialrechtlichen Auseinandersetzungen mit den Trägern der Renten-, Kranken-, Unfallversicherung sowie der Arbeitsförderung und mit den Jobcentern in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit tätig; dies gilt auch für Versorgungs- und Sozialhilfesachen.

Prozessvertretung

Die Vertretung der Mandanten in der III. Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht übernimmt das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH in Kassel. Wir führen dort auch Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), beziehungsweise dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Tätigkeit vor den Verwaltungsgerichten umfasst auch andere verwaltungsrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen stehen. Dies sind beispielsweise Verfahren gegen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Anschluss an die Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen wollen.

Kompetente Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten

Der DGB Rechtsschutz wird auch für Betriebsräte und Personalräte in Beschlussverfahren tätig; die Beratung und Unterstützung erfolgt dabei in enger Kooperation und ständigem Informationsaustausch mit den Kolleg*innen der IG Metall (und anderer DGB-Gewerkschaften).

Im Bereich der Schulung und Weiterbildung werden beispielsweise Qualifizierungsangebote für Betriebs- und Personalräte sowie Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richter angeboten. Neben diesen Leistungen bietet die DGB Rechtsschutz GmbH in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk  Fortbildungsveranstaltungen zu arbeits- oder sozialrechtlichen Themen an.

Von: as

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