Elektrohandwerk

Ab 2020 Mindestentgelt von 11,90 Euro im Elektrohandwerk

20.11.2019 | 11,90 Euro Mindestentgelt im Elektrohandwerk ab dem 1. Januar 2020 bundesweit: Das haben IG Metall und Arbeitgeber tariflich ausgehandelt. Das Arbeitsministerium hat ihrem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit zugestimmt.

Ab 1. Januar 2020 gilt in den Elektrohandwerken bundesweit ein allgemeinverbindliches Branchenmindestentgelt von 11,90 Euro. Danach steigt es bis 2023 jährlich um 50 Cent, liegt damit im Jahr 2024 auf 13,95 Euro. Das hat der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Antrag der IG Metall und des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) beschlossen. Die IG Metall und der ZVEH hatten dazu den bundesweiten Tarifvertrag über Branchenmindestentgelte von 2020 bis 2024 ausgehandelt.

„Das ist ein großer Tag für die rund 433.000 Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich fallen und elektrotechnische Tätigkeiten ausführen“, erklärt der Verhandlungsführer der IG Metall, Alwin Boekhoff. „Damit ist dem Lohndumping ein klarer Riegel vorgeschoben und ein besserer fairer Wettbewerb unter den Elektrobetrieben möglich.“

Erstmals bekommen alle Beschäftigten, die mit elektrotechnischen Arbeiten unmittelbar zu tun haben, das Branchenmindestentgelt und nicht, wie bisher, nur Monteure. Das Mindestentgelt im Elektrohandwerk liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro, der ab dem kommenden Jahr gilt. 

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