KFZ-Tarifrunde 2019

Aktionstag im Kfz-Handwerk Pfalz am 4. Juni

24.05.2019 | Die Tarifverhandlungen im Kfz-Handwerk stocken. Im Rahmen der bundesweiten Verhandlungen boten die Arbeitgeber lediglich 2,3 Prozent mehr Geld. Wir fordern 5 Prozent mehr. Jetzt machen die Beschäftigten in den Autohäusern und Kfz-Werkstätten Druck: Die IG Metall Neustadt ruft im Rahmen des bundesweiten Aktionstages am 4. Juni 2019 zur Teilnahme auf. Näheres in beiliegendem Aufruf.

Wir fahren am Dienstag, 4. Juni 2019, nach Kaiserslautern zur gemeinsamen Kundgebung Kfz-Handwerk Pfalz, um die berechtigten Forderungen der Beschäftigten nach Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5 Prozent sowie die überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen durchzusetzen. Es reicht nicht aus, gute Argumente zu haben. Diese müssen mit dem notwendigen Nachdruck versehen werden.

Rechtsgrundlage für den Kfz-Aktionstag:
"Das Recht auf Protest während der Arbeitszeit" (Brokdorf-Beschluss)

Wenn die Gewerkschaften zu einer Protestkundgebung aufrufen und Arbeitnehmer deshalb (weil die Protestkundgebung während ihrer Arbeitszeit stattfindet) ihren Arbeitsverpflichtungen nicht nachkommen, um an der Versammlung teilzunehmen, so werden dadurch die Rechte Dritter – d.h. der Unternehmer – verletzt. Die Rechte des Unternehmers aus dem Arbeitsvertrag müssen jedoch zurücktreten, weil die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts in einer freiheitlichen Demokratie einen höheren Rang hat als die arbeitsvertragliche Verpflichtung. Das Arbeitsrecht und der Arbeitsvertrag sind »im Lichte der grundlegenden Bedeutung« der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts »im freiheitlich demokratischen Staat auszulegen«.

Nach der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die Arbeitgeberseite die Gewerkschaften nicht daran hindern, auch während der Arbeitszeit Protestkundgebungen durchzuführen. Der Arbeitnehmer, der seine Arbeitszeit unterbricht, um an einer Kundgebung teilzunehmen, hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Modifizierung seiner arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und ein Recht zur Teilnahme an einer »kollektiven Einflussnahme« auf die politische Willensbildung. Eine andere Frage ist es, dass der Arbeitnehmer damit seinen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltszahlung für den Zeitraum der Arbeitsunterbrechung verliert.

Die Bundesrepublik ist keine Feierabend- oder Wochenenddemokratie. Die Arbeitnehmer und ihre Organisationen haben das Recht, auch während der Arbeitszeit Protestaktionen, Demonstrationen und Kundgebungen durchzuführen.

ALSO: Am 4. Juni einfach die Zeiterfassung betätigen und damit in der individuellen Freizeit an unserer Aktion teilnehmen. 

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