Hinweis - IG Metall Neustadt

Beitragsanpassungen

01.07.2019 | Gemäß Beschluss des 13. ordentlichen Gewerkschaftstages und den Bestimmungen des § 5 der Satzung ist der Beitrag den jeweils aktuellen Einkommenserhöhungen anzupassen.

Ab 1. Juli dieses Jahres wurde folgende Rentenerhöhung beschlossen: Die Altersbezüge steigen zum Juli 2019 im Westen um 3,18 % und im Osten um 3,91 %.
Parallel zur gesetzlichen Erhöhung der Rentenbezüge wird die IG Metall die individuellen Mitgliedsbeiträge der Rentnerinnen und Rentner um die gleichen Prozentbeiträge erhöhen.

Bei Einzelmitgliedern ohne Tarifbindung, die im Jahr 2019 noch keine Beitragsanpassung vorgenommen haben, wird nach dem statistischen Wert der Entgeltentwicklung in Rheinland-Pfalz, eine Beitragserhöhung um 2,9 % zum 01.07.2019 erfolgen. Die Beitragserhöhungen betreffen Kolleginnen und Kollegen, deren Beitrag im laufenden Jahr noch nicht angepasst wurde. Diese haben nach der Anpassung mit einer Frist von 3 Monaten die Möglichkeit, durch Verdienstabrechnung ein niedrigeres Einkommen nachzuweisen.

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