Infos für Arbeitnehmer

Corona und neue Vorschriften zur Kurzarbeit

24.03.2020 | Mit dem Druck der IG Metall wurde der Zugang zur Kurzarbeit deutlich erleichtert. Allerdings wurde die dringend notwendige Aufstockung von Kurzarbeitergeld nicht vereinbart. Die vom Kabinett beschlossene Verordnung zum Kurzarbeitergeld sieht vor, dass Unternehmen die Sozialbeiträge komplett erstattet bekommen. Sie müssen jedoch nicht einmal den Arbeitnehmerbeitrag an die Beschäftigten weitergeben. Damit kommen Millionen abhängig Beschäftigte an existentielle Grenzen. Aus unserer Sicht ist das ein großer Fehler.

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In der Corona-Krise stellen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viele Fragen rund um Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld:

Muss ich Kurzarbeitergeld beantragen oder mein Arbeitgeber? Muss ich etwas unterschreiben, um Kurzarbeitergeld zu bekommen? Kann es auch Kurzarbeitergeld für Teilzeitkräfte und Minijobber geben?

Kurzarbeit - aktuelle Infos für Beschäftigte

Mit Kurzarbeit können Betriebe Krisenzeiten, wie die Corona-Pandemie, wirtschaftlich überbrücken. Beschäftigte und auch Leiharbeiter erhalten dann Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monaten. Wir erklären, wie das funktioniert und was die IG Metall bei der Kurzarbeit erreichen will.

Für unsere Betriebsräte stellen wir das Update einer Musterbetriebsvereinbarung zur Kurzarbeit zur Verfügung.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Bitte Email an neustadtdon't want spam(at)igmetall.de oder anrufen unter Tel. 06321/92470.

Von: rk

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