Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren Interessenausgleich und Sozialplan

Das Ende der Produktion bei Eberspächer in Herxheim

28.07.2025 | Im Dezember 2024 wurde die Nachricht der Produktionsschließung vom Arbeitgeber verkündet. Am 17.07.25 haben sich der Betriebsrat und die Arbeitgeberseite bezüglich des Personalabbaues am Standort Herxheim geeinigt.

Klar ist nun, dass die Räder in der Produktion in Herxheim zum 31.07.25 stillstehen werden.

Für die dort Beschäftigten gibt es unterschiedliche Szenarien zu ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb:

Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von bis zu vier Jahren erhalten das Angebot zum Wechsel in eine Transfergesellschaft für vier Monate. Bei einer Betriebszugehörigkeit von vier bis zehn Jahren kann acht Monaten in der Transfergesellschaft qualifiziert werden, über zehn Jahre sind es 12 Monate.

Das Transferkurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit wird auf 80% aufgestockt.

Wer nicht in die Transfergesellschaft wechseln möchte, kann einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Hier wird die persönliche Kündigungsfrist bei der Beendigung berücksichtigt. Wird das Ausscheiden zum 31.07.25 vereinbart, werden die Monate der Kündigungsfrist ausgezahlt.

Wer weder in die Transfergesellschaft wechselt noch einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, dem bleibt der Weg zur Kündigungsschutzklage offen. In diesem Fall jedoch leider der ungünstigste Weg.

Die Beschäftigten erhalten zum Ausgleich des Verlustes ihres Arbeitsplatzes eine Abfindungssumme in Höhe von 0,6 x Monatsbrutto x Beschäftigungsjahre. Als Sockelbeträge für jedes unterhaltspflichtige Kind wurden 1300 € vereinbart, bei Alleinerziehenden sind dies 2600 €. Ab einem Grad der Behinderung von 50 stehen den Beschäftigten 2000 € als Sockelbetrag zu.

Der Betriebsrat hat diesen Regelungen zähneknirschend und schweren Herzens zugestimmt.

Hätte er diese kollektiven Regelungen nicht getroffen, hätte der Arbeitgeber allen Betroffenen die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. Dass diese auf Grund der Beschäftigungssicherung aus dem Haustarifvertrag auf mehr als wackligen rechtlichen Füßen gestanden hätte, ist aus sich des Betriebsrats und der IG Metall klar. Um jeder und jedem Einzelnen jedoch den Weg der individuellen Kündigungsschutzklage verbunden mit einem langwierigen Weg durch die Instanzen der Arbeitsgerichte zu ersparen, ging der Betriebsrat den Weg der Einigung.

Betroffen von der Maßnahme sind 136 Beschäftigte, vier Versetzungen werden vollzogen.

Vor Verkündigung des Ergebnisses hatten die anwesenden Mitglieder der IG Metall über das erzielte Ergebnis abgestimmt. Die übergroße Mehrheit war für die Annahme.

Von: ll

Unsere Social Media Kanäle