02.09.2025 | Der Bundestag hat das Gewalthilfegesetz am 31. Januar 2025 verabschiedet. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz am 14. Februar zugestimmt.
Mit dem Gewalthilfegesetz wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Es markiert einen historischen Schritt, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und Betroffenen flächendeckend Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen.
Es wurde eingeführt, um die staatliche Verantwortung für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt gesetzlich zu verankern und die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention sowie der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umzusetzen.
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
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