JAV-Wahl 2018

Die Stimme der Jugend im Betrieb

28.06.2018 | Im Herbst wählen alle Auszubildenden und dual Studierenden sowie Jugendliche unter 18 Jahren ihre Interessenvertreter im Betrieb. Warum auch ihr wählen oder vielleicht sogar selbst für das Amt kandidieren solltet, erfahrt ihr hier.

Ob gute Ausbildungsbedingungen oder die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung oder dem dualen Studium - als junge Beschäftigte habt ihr im Betrieb ganz eigene Interessen. Und deshalb habt ihr auch eure eigene Interessenvertretung, die sich beim Arbeitgeber für eure Themen stark macht: die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Bei den JAV-Wahlen im Oktober und November bestimmt ihr, wer eure Interessen und Rechte in den nächsten zwei Jahren gegenüber der Betriebsleitung vertritt und Ansprechpartner bei Problemen ist. Ihr wählt dabei nicht irgendwen - sondern junge Beschäftigte wie euch - eure Vertreter aus eurer Mitte. Wählen dürfen alle Beschäftigten, die am Wahltag noch nicht volljährig und alle Auszubildenden und dual Studierenden, die am Tag der Wahl noch keine 25 sind. 

Wir bieten sowohl Wahlvorstands- als auch Kandidatenschulungen an. Dort werden alle Fragen rund um die Aufgaben, Rechte und Pflichten - aber auch Möglichkeiten - erarbeitet und miteinander besprochen.

Eine JAV-Kandidaten-Schulung findet vom 14. bis 16.09.2018 statt, eine
Wahlvorstands-Schulung für das normale und vereinfachte Wahlverfahren am 18.09.2018.

Anmelden kannst Du Dich über Deine IG Metall Geschäftsstelle.

Für weitere Nachfragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

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