25.03.2025 | Am 25. März 2025 befasste sich das Arbeitsgericht Landau mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren der IG Metall gegen Eberspächer catem. Die IG Metall hatte die Klage eingereicht, da der Arbeitgeber die im Haustarifvertrag vom 19. August 2022 vereinbarten Eckpunkte zur Beschäftigungssicherung am Standort Herxheim unserer Ansicht nach nicht beachtet und ausführt.
Die Klage ist ein weiterer Schritt der Belegschaft, des Betriebsrats und der IG Metall, um gegen die im Dezember 2024 angekündigte Schließung der Produktion und den Abbau von 186 Arbeitsplätzen Widerstand zu leisten.
Im Haustarifvertrag wurde vereinbart, dass der Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2026 keine betriebsbedingten Kündigungen ausspricht. Eine Ausnahme dieser Klausel sieht vor, dass bei einem Konjunkturrückgang Verhandlungen zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeber stattfinden müssen. Der Arbeitgeber behauptet nun, dass konjunkturelle Gründe vorliegen, während die IG Metall dies bestreitet und die Arbeitsplatzvernichtung auf reines Profitstreben zurückführt. Verhandlungsgespräche wurden von der Arbeitgeberseite nicht angestrebt.
Ein weiterer Streitpunkt war die Auslegung des Passus „Betreiben von Automatiklinien“. Der Arbeitgeber behauptet, dass dies lediglich das Vorhandensein der Linien bedeutet, während die IG Metall argumentiert, dass dazu auch Produkte und eine wirtschaftliche Auslastung der Maschinen gehören.
„Wir haben heute unseren Haustarifvertrag verteidigt. Das bedeutet jedoch nicht, dass bezüglich der vom Arbeitgeber gewollten Abwicklung alles klar ist“, so Uwe Zabel von der IG Metall Bezirksleitung Mitte. „Der Arbeitgeber wollte aus reiner Profitmaximierung unseren Haustarifvertrag missachten und seine Pläne einfach durchsetzen. Dies ist ihm nicht gelungen. Wir sind auf den Vorschlag des Gerichts zu einem Vergleich eingegangen, welcher klare Regelungen beinhaltet: Der Arbeitgeber muss, bevor er betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, Verhandlungen führen. Diese Verhandlungen übertragen wir nun auf den Betriebsrat, da hier eine betriebsnahe Lösung erzielt werden kann. Bis zu den Verhandlungen zu einem Interessensausgleich und Sozialplan darf der Arbeitgeber keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen.“
„Es liegt nun an der Arbeitgeberseite, auf den Betriebsrat zuzugehen und mit vernünftigen Lösungsansätzen zur Bearbeitung des Konfliktes beizutragen. Wir haben uns mit allen Mitteln gegen eine Abspeisung der Beschäftigten gewehrt. Im Fußball würde ich sagen, wir haben ein 1:1 erzielt. Das Rückspiel findet nun im Betrieb statt und der Arbeitgeber tut gut daran, mit festem Willen an einer Einigung zu arbeiten. Am Ende des Tages werden die Mitglieder der IG Metall über das Verhandlungsergebnis abstimmen“, resümiert Uwe Zabel.