Mitgliedervorteil Leiharbeit

Extrazahlung zum Urlaubsgeld rechtzeitig beantragen

08.05.2025 | Zwischen dem 19. Mai und 30. Juni muss der Mitgliedervorteil Leiharbeit zum Urlaubsgeld vom IG Metall Mitglied beim Verleihbetrieb beantragt werden. Wer noch nicht dabei ist und künftig vom erhöhten Weihnachts- und Urlaubsgeld profitieren will, muss der IG Metall beitreten.

Was ist der Mitgliedervorteil:

Der Mitgliedervorteil ist eine zusätzliche Zahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Mitgliedern der IG Metall (und anderen DGB Gewerkschaften) zusteht. Die Höhe steigt mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses beim Leiharbeitgeber (Verleihbetrieb). Den Mitgliedervorteil gibt es seit der Tarifrunde 2019/2020. Mit jedem neuen Tarifabschluss erhöht sich der Mitgliedervorteil. Deswegen steht auch die Höhe des Mitgliedervorteils für das Weihnachtsgeld 2025 noch nicht fest. Ab September wird nämlich ein neuer Tarifvertrag verhandelt.

 

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Mitgliedervorteil haben alle, die zum Stichtag 30.06. seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen bei Ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind und seit mindestens 6 Monaten Mitglied der IG Metall (oder einer anderen DGB-Gewerkschaft) sein. Das Arbeitsverhältnis muss also vor dem 30.12.2024 begonnen haben und die Mitgliedschaft in der IG Metall spätestens im Dezember 2024 begonnen haben. Wenn Du nach unseren Daten Anspruch auf den Mitgliedervorteil hast, werden wir Dich per E-Mail bis Ende Mai darüber informieren.

Wenn Du noch kein Mitglied bist, aber bis Ende Mai IG Metall Mitglied wirst, hast Du Anspruch auf den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld. Mitglied werden kannst Du hier.

 

Wie beantrage ich den Mitgliedervorteil?

Den Mitgliedervorteil kannst Du per Brief oder E-Mail bei Deinem Verleihbetrieb beantragen. Der Antrag muss bis spätestens zum 30.06. bei Deinem Verleihbetrieb angekommen sein. Außer dem Antrag brauchst Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft in der IG Metall.

 

Wie bekomme ich Antrag und Mitgliedsbescheinigung?

Antrag und Mitgliedsbescheinigung kannst Du Dir selbst über das Mitgliederportal der IG Metall im Internet herunterladen. Eine genaue Beschreibung findest Du auf obiger Abbildung. Achtung: Deine Mitgliedsbescheinigung darf nicht vor dem 19. Mai heruntergeladen werden. Eine vor dem 19. Mai ausgestellte Mitgliedsbescheinigung wird von den Leiharbeitgebern nicht akzeptiert.

 

Bei Fragen und Problemen steht Dir die IG Metall Landau selbstverständlich zur Verfügung.

Von: as

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