09.01.2025 | Am Donnerstag, 9. Januar 2025, fand bei Eberspächer catem in Herxheim die erste Betriebsversammlung in diesem Jahr statt. Die Gemengelage ist klar: Die Arbeitgeberseite hatte im Dezember letzten Jahres verkündet, den Produktionsstandort in Herxheim schließen zu wollen.
Der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats beinhaltete dementsprechend den von Arbeitgeberseite nun hervorgerufenen Konflikt: Es wurde berichtet, was bisher geschah und welche Konsequenzen die Unternehmensentscheidung für die Menschen und den Betrieb nach sich ziehen wird. Eine Auflistung der Personalkostenstruktur sowie des Beschäftigungsverlaufs am Standort wurde mit Unverständnis-Äußerungen von der anwesenden Belegschaft begleitet. Klar formuliert hat der Betriebsrat, dass er die Arbeitgebermaßnahme in Frage stellt und es ein „Durchwinken“ eines Personalkahlschlags mit ihm so nicht geben wird. Der tosende Beifall zu diesem Bericht zeigt deutlich: Die Belegschaft in Herxheim will den Widerstand.
Marc Tinger, erster Bevollmächtigter der IG Metall Landau, machte deutlich, dass es einen gültigen Tarifvertrag gibt, welcher betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. Seine Hinweise auf die Wertigkeit und Rechtskraft eines Tarifvertrages wurde von den Anwesenden zustimmend durch das Heben einer grünen Karte unterstützt: Geltende Tarifverträge sind einzuhalten, sonst gibt es Krawall! Dem Verhalten des Arbeitgebers wurde im Anschluss die Rote Karte gezeigt. Das Angebot von Marc Tinger, am Standort Widerstand zu generieren, wurde mit lautem Beifall beklatscht.
Die Beteiligung des Betriebsrats bei einer solchen Betriebsänderung fand nicht nach den geltenden rechtlichen Bedingungen statt: Ein Betriebsrat ist vom Unternehmen rechtzeitig und umfassend über eine geplante Maßnahme zu informieren, damit ihm Zeit für eine Beratung bleibt. Diese Sachlage wurde auf der Versammlung speziell von Michael Steigelmann, der den Betriebsrat als Arbeitsrechtsfachanwalt vertritt, deutlich kundgetan. Michael Steigelmann führte weiter aus, dass es nicht sein kann, dass ein Arbeitgeber sich über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats derart hinwegsetzt. Er prangerte ebenfalls an, dass eine von Arbeitgeberseite einseitig angeordnete Mehrarbeit eine Pflichtverletzung nach dem Betriebsverfassungsgesetz darstellt, welche strafbar ist.
Eine rege Fragerunde mit vielen Wortmeldungen der Anwesenden zeigte, wie besorgt und vor allem wütend die Beschäftigten derzeit sind.
Um 12.00 Uhr in der Versammlungspause hat sich die Belegschaft dann den vor dem Betriebsgelände anwesenden Pressevertreter*innen gestellt, und hier den kollektiven wie individuellen Unmut bildlich und verbal dargestellt.
Die Versammlung wurde nach der Pause wieder aufgenommen und vom Betriebsrat nicht geschlossen, sondern unterbrochen, um bei sich verändernden Sachständen die Kolleginnen und Kollegen weiter informieren zu können.