Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Für eine barrierefreie Arbeitswelt – auch jenseits von Aufzügen und Rampen

03.12.2025 | Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Für uns als IG Metall ist das mehr als ein Kalendereintrag. Es ist ein Anlass, genau hinzusehen: Wie steht es um die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung – und was bedeutet eigentlich eine „barrierefreie Arbeitswelt”? Sie bedeutet weit mehr als stufenlose Eingänge oder breite Türen.

Barrierefreiheit beginnt dort, wo Menschen mitgedacht werden – bei Arbeitsbedingungen, Tarifverträgen, Mitbestimmung und Weiterbildung. Und sie hört dort auf, wo Menschen mit Behinderung auf symbolische Beschäftigung oder Sonderwege verwiesen werden, statt ihnen einen vollwertigen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Noch immer liegt in vielen Betrieben der Anteil an schwerbehinderten Beschäftigten unterhalb der gesetzlichen Quote von fünf Prozent. Unternehmen, die nicht einmal diese geringe Verpflichtung erfüllen, zahlen eine sogenannte Ausgleichsabgabe – ohne spürbare Konsequenzen. Damit wird Inklusion zur Option, nicht zur Verpflichtung. Die IG Metall fordert deshalb: Betriebe müssen nicht nur barrierefrei gebaut, sondern barrierefrei gedacht sein. Wer inklusiv arbeiten will, braucht klare Strukturen, tarifliche Absicherung und die Bereitschaft, Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen mitzunehmen – nicht nur auf dem Papier, sondern im Arbeitsalltag.

Wie groß diese Kluft ist, zeigt sich besonders deutlich in sogenannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Dort arbeiten über 300.000 Menschen – jedoch nicht als reguläre Arbeitnehmer*innen. Sie haben kein Streikrecht, keinen vollen Kündigungsschutz und erhalten keinen Mindestlohn. Stattdessen liegt das durchschnittliche monatliche Entgelt oft unter 250 Euro – für volle Arbeitswochen. Gewerkschaftlich organisiert sind sie in der Regel nicht.

Was als Schutzraum bezeichnet wird, ist häufig ein abgeschottetes Nebensystem – ohne Perspektive auf echte Teilhabe.

Die Beschäftigten dort leisten Arbeit – und verdienen dafür das Gleiche wie alle anderen: Respekt, faire Bezahlung und Mitbestimmung. Werkstattbeschäftigte entwickeln eigene Lösungsansätze und werden zu aktiven Gestaltern ihrer Arbeitsbedingungen. Mit Konzepten wie dem „Basisgeld”, das bei 70 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens liegen würde, zeigen sie, dass sie über ihre Arbeitsbedingungen wie alle anderen auch mitgestalten wollen.

Die IG Metall ist nicht allein mit ihrer Forderung. Gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften drängen wir auf Veränderung: Mindestlohn und volle Arbeitnehmerrechte müssen auch in Werkstätten gelten. Der Sonderstatus, der Menschen von Mitbestimmung ausschließt, gehört abgeschafft. Schwerbehindertenvertretungen brauchen in allen Betrieben mehr Durchsetzungskraft. Und Gesetze müssen Unternehmen konsequent zur barrierefreien Gestaltung von Arbeit verpflichten – nicht nur baulich, sondern strukturell.

Inklusion ist kein freundliches Extra. Sie ist ein Parameter für Gerechtigkeit. Die Aufgabe von Politik, Unternehmen und Gewerkschaften ist es, dafür die Bedingungen zu schaffen. Und die Aufgabe von uns allen ist es, diesen Kampf solidarisch zu begleiten.

Denn Teilhabe heißt nicht dabei sein dürfen, sondern mitzugestalten.

Dann kannst Du Dich gerne an die IG Metall Landau wenden.

Von: as

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