Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Für Qualität, Chancengerechtigkeit und Rechtssicherheit in der Berufsausbildung

09.05.2019 | Die IG Metall Jugend Neustadt überreicht Forderungen zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an die rheinland-pfälzische Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler und an MdB Thomas Hitschler. Der Ortsjugendausschuss hat die Anwesenheit beider Politiker bei der Feier zum 1. Mai in Kandel genutzt, um die Forderungen der IG Metall für ein modernes Berufsbildungsgesetz gegenüber der Politik zu erläutern.

Im aktuellem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung finden sich diese Forderungen nicht ausreichend wieder. Großen Handlungsbedarf sieht die IG Metall Jugend unter anderem in folgenden Punkten:

  • Dual Studierende müssen endlich in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes aufgenommen werden. Die Zahl Dual Studierender hat sich in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt, trotz dessen findet der betriebliche Teil ihrer Ausbildung aufgrund der fehlenden Regelung im Berufsbildungsgesetz im rechtsfreien Raum statt.

  • Die geplante Mindestausbildungsvergütung im Referentenentwurf ist unzureichend. Von den vorgeschlagenen 504 Euro im ersten Ausbildungsjahr kann kein Azubi leben. Außerdem hätte die Rechtsprechung, nach der eine Ausbildungsvergütung 80% der branchenüblichen tariflichen Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten darf, keinen Bestand mehr.

  • Eine Stärkung der dreijährigen Ausbildung ist unbedingt erforderlich. Schmalspurausbildungen mit einer Dauer von nur 2 Jahren sind weder für die Betroffenen noch für Betriebe zukunftsgerecht. Veränderungen, die mit der Digitalisierung und Dekarbonisierung einhergehen, benötigen umfassend ausgebildete Fachkräfte.

  • Wir fordern im Grundsatz eine unbefristete Übernahme nach der Ausbildung, mindestens jedoch die Verpflichtung des Ausbilders eine Nichtübernahme 3 Monate vor Ausbildungsende anzukündigen.

  • Lehr- und Lernmittelfreiheit muss für alle Materialien gelten, die für die Ausbildung bzw. das Duale Studium erforderlich sind. Außerdem müssen eventuell anfallende Übernachtungs- und Fahrtkosten zur Berufsschule oder Hochschule vom Ausbilder getragen werden.

Unter den Überbringern der Forderung in Form von Botschaftskarten waren Jugend- und Auszubildendenvertreter sowie Vertrauensleute aus dem Mercedes-Benz Werk in Wörth, dem zweitgrößten Ausbildungsbetrieb in Rheinland-Pfalz.
Bätzing-Lichtenthäler und Hitschler zeigten sich beeindruckt vom Einsatz für bessere Ausbildungsbedingungen und äußerten Verständnis für die Forderungsinhalte.

Unsere Social Media Kanäle