Tariferhöhung + Beitragsanpassung in der Metall- und Elektroindustrie

Gemeinsam durchgesetzt: Plus 5,2 Prozent ab Juni 2023

01.06.2023 | Jetzt ist es soweit. Die erste Stufe der tabellenwirksamen Erhöhung für die Mitglieder in der Metall- und Elektroindustrie wirkt ab Juni 2023. Mit der Steigerung des Grundentgeltes steigen auch die Zuschläge und Sonderzahlungen. Bundesweit mehr als 900.000 Beschäftigte, viele davon auch in der Pfalz, haben diesen Teil des Tarifergebnisses durch ihre aktive Beteiligung an Warnstreiks möglich gemacht.

Solidarität lautet hier das Zauberwort für den Erfolg. Ihr habt es gemeinsam in der letzten Tarifbewegung erstritten. Eine tabellenwirksame Erhöhung in zwei Stufen, mit der Du jeden Monat verbindlich rechnen kannst.

Zum 1. Juni steigen die Tarifentgelte für Stammbeschäftigte, Azubis, Flexis, Ferienbeschäftigte und für die im Werk tätigen Leiharbeiter*innen, welche nach dem "Equal-Pay-Grundsatz" vergütet werden, um 5,2 Prozent.

Der Tarifabschluss kommt bei den Kolleginnen und Kollegen von Daimler Truck in Wörth, im GLC Germersheim, bei DBK in Rülzheim, Kardex in Bellheim, Webasto in Schaidt, Constellium in Landau, Magna in Kandel, Duttenhöfer und Dinex in Haßloch, Tenneco in Edenkoben sowie Linde+Wiemann in Hagenbach zur Anwendung.

Fragen zur Umsetzung der Tarifergebnisse und allen daraus abgeleiteten kollektiven Regelungen beantworten gern Deine IG Metall Betriebsräte und Vertrauensleute vor Ort.

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Wichtiger Hinweis:

Gemäß §5 der Satzung passen wir die Beiträge der Mitglieder in den aufgeführten Betrieben entsprechend an. Dabei gilt, dass sich alle Mitglieder je nach ihrer beruflichen Einkommenssituation oder in Abhängigkeit der Lebenslage beteiligen. Es gelten Sonderregelungen z.B. für Mitglieder, die langzeitkrank, in Elternzeit oder Privatinsolvenz sind.

Die satzungsgemäße Beitragshöhe errechnet sich aus dem monatlichen Gesamtbruttoverdienst, inklusive der durchschnittlichen Zulagen und Zuschläge. Zusätzlich findet seit 2021 das tarifliche Zusatzgeld und ab 2022 das Transformationsgeld in Höhe von monatlich insgesamt 5,4 Prozent Berücksichtigung. Übrigens: Der Gewerkschaftsbeitrag ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar.

Falls wir versehentlich einen "falschen" Beitrag kassieren, werden wir nach einer Mitteilung, und bis drei Monate rückwirkend, umgehend eine Korrektur vornehmen. Betroffene Metallerinnen und Metaller sollten sich bitte vertrauensvoll an das Team der IG Metall in Landau wenden. Telefon 06341 968930 oder Email landaudon't want spam(at)igmetall.de.

Von: rk

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