Informationen für Grenzgänger

Grenzgänger*innen und Kurzarbeitergeld

03.11.2020 | Bereits im August hatten wir über die Schwierigkeiten der Debatte um Doppelbesteuerung von Kurzarbeitergeld für Grenzgängerinnen und Grenzgängern informiert. Wir haben in der Zwischenzeit weiter an diesem Thema gearbeitet und kürzlich eine Rückmeldung vom Bundesfinanzminister erhalten.

Rechtsgutachten der IG Metall

Mittlerweile ist das durch die IG Metall in Auftrag gegebene Rechtsgutachten erstellt und kommt zu der Auffassung, dass die Berechnungsgrundlage des Kurzarbeitergeldes nicht Europarechts-konform ist. Allerdings stellt sich immer noch die Frage, wie der Rechtsanspruch durchgesetzt werden soll?
Ein Klageweg des einzelnen Grenzgängers vor dem zuständigen Sozialgericht ist durch die Rechtsprechung ausgeschlossen, da der Begünstigte des Kurzarbeitergeld-Bescheides der Arbeitgeber ist. Wir haben leider, auch in Zusammenarbeit mit der IG BCE, keinen Arbeitgeber gefunden, der Beschwerde gegen den erlassenen Kurzarbeitergeld-Bescheid einlegt.
Somit kann der betroffene Arbeitnehmer Klage gegen seinen Arbeitgeber führen und ihm entgangenen Lohn vorwerfen. Allerdings ist bei diesem Klageweg nicht klar, ob das zuständige Arbeitsgericht das Verfahren, aufgrund von Unzuständigkeit, an das Sozialgericht überweist oder das Verfahren niederschlägt.

Nach Abwägung der rechtlichen Folgen haben wir uns daher für den politischen Weg entschieden.

Anschreiben an die Bundesminister für Finanzen sowie Arbeit und Soziales

Bereits im Juli haben wir, als IG Metall und DGB, Olaf Scholz (Minister für Finanzen) sowie Hubertus Heil (Minister für Arbeit und Soziales) angeschrieben und ihnen den Sachverhalt und unsere Auffassung mitgeteilt.
Das Bundesministerium hat im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid 19 Pandemie auf der Fachebene versucht, eine Übereinkunft mit der französischen Staatsregierung zu erzielen, in der Frankreich auf die Besteuerung von Kurzarbeitergeld aus Deutschland verzichtet. Dies wurde durch Frankreich abgelehnt. In anderen Doppelbesteuerungsabkommen wurde diese Übereinkunft erzielt.

Somit hat die französische Staatsregierung gegen die Interessen der Grenzgängerinnen und Grenzgänger gehandelt.
Nutze doch die Gelegenheit und teile Deinen Unmut Deinem Abgeordneten mit oder nutze die Möglichkeit, Beschwerde gegen das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen beim französischem Finanzministerium einzulegen.
Um eine faire Lösung zu bekommen, muss der Konflikt auf beiden Seiten der Grenze geführt werden.
 
Aktivitäten bei der Bundesagentur für Arbeit

Mit unseren Mitgliedern in den Verwaltungsräten der Bundesagentur für Arbeit und unseren Sozialrechtsexperten des Vorstands und des DGB haben wir auf eine veränderte Auslegung der Berechnungsvorschriften hingearbeitet. Momentan wird auf deutscher Seite der Grenze an einer Veränderung in den Formulierungen zur Berechnung des Kurzarbeitergelds gearbeitet. Sobald wir hier eine Lösung haben, melden wir uns wieder bei Dir.
 
Du siehst, aufgrund unserer Kontakte zur Agentur für Arbeit und in die Ministerien hinein, sind wir in der Lage, dieses Thema zu bewegen. Allerdings mit der notwendigen Zeit und Ausdauer. Ein Druckaufbau auf der französischen Seite ist aus unserer Sicht unausweichlich, ja sogar zwingend notwendig. Wir arbeiten weiter an einer Lösung und zählen auch auf Deine Unterstützung.

Von: as

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