Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

IG Metall und Betriebsrat Daimler wollen Regelung zur Übernahme von Leiharbeitern in Wörth durchsetzen

10.08.2017 | Wegen der Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dem neuen Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit und den erheblichen Umbrüchen im Truck Bereich von Daimler forderten IG Metall und der Betriebsrat die Werkleitung vom Werk Wörth in dieser Woche auf, Verhandlungen zur Anpassung der bisherigen Betriebsvereinbarung "Flexibilisierung des Personaleinsatzes" aufzunehmen. Aktuell sind in Wörth knapp 700 Leiharbeiter -vor allem von GABIS und DEKRA- im Einsatz.

Ziel ist es, für die Leiharbeiter eine maximale Höchstüberlassungsdauer und eine Verpflichtung zur Vorlage eines Übernahmeangebotes zu vereinbaren. Wir wollen auf diesem Weg die längst überfälligen Perspektiven der langjährigen Leiharbeiter auf einen Platz in der Daimler Stammbelegschaft verbessern. Darüber hinaus ist uns wichtig, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter aus der Zeitarbeit im Verhältnis zu den direkten Beschäftigten zu begrenzen und kein Ausweichen auf noch mehr Flexis oder Ferienarbeiter zuzulassen.

Deswegen fordern die IG Metall und der Betriebsrat Daimler eine Mitbestimmung beim Einsatz jedes einzelnen Leiharbeiters im Werk Wörth und die Beendigung der Tätigkeit auf Dauerarbeitsplätzen. Die Leiharbeit ist auf ihren ursprünglichen Zweck, der vorübergehenden Einsätze und Absicherung von Spitzen, zurückzuführen.

Hintergrund: Aktuell sind bundesweit fast eine Million Leiharbeiter in oft unsicheren Verhältnissen tätig. Was die Leiharbeit vor allem prägt, ist die kurze Zeitdauer der Beschäftigung und die sehr geringe Chance, vom Arbeitgeber übernommen zu werden. So verweist die Statistik auf den Umstand, dass bundesweit 54 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse spätestens nach drei Monaten beendet seien. Nur 22,3 Prozent dauern demnach länger als neue Monate und bei 14,1 Prozent der Leiharbeiter dauert das Arbeitsverhältnis länger als 15 Monate.

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