10.02.2020 | Durch die Kündigung der Tarifverträge im KFZ Handwerk gelten die tarifvertraglichen Rechte ab dem 29.02.2020 nur für IG Metall Mitglieder weiter! Das ist die sogenannte Nachwirkung. Sie sichert die tarifvertraglichen Rechte für organisierte Metallerinnen und Metaller nach der Kündigung der Tarifverträge. Auch Nicht-Mitglieder haben noch eine Chance ihre Arbeitsbedingungen abzusichern, indem sie innerhalb der sogenannten Nachbindung (bis 29.02.2020) der IG Metall beitreten.
Folgende Bestimmungen gelten ab dem 29.02.2020 NUR für IG Metall-Mitglieder weiter:
Nachbindung - §3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz
Tarifverträge bleiben bestehen, bis diese nach Ablauf der Kündigungsfrist auslaufen. Wer innerhalb der Kündigungsfrist (Nachbindung) Mitglied wird, erwirbt Ansprüche auf diese Tarifregelungen.
Nachwirkung - §4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz
Alle Tarifverträge bleiben für die Mitglieder der IG Metall bestehen. Die Normen der Tarifverträge gelten weiter für die Gewerkschaftsmitglieder und wirken statisch in der Fassung nach, die bei Beendigung des Tarifvertrages bestanden hat.
Die Nachwirkung kann nur durch den Abschluss neuer Tarif- oder Arbeitsverträge beendet werden. Daher gilt, nichts ohne Rücksprache mit der IG Metall unterschreiben!
Unsere Ziele:
Um diese Ziele zu erreichen, ist die Herstellung von Mobilisierungs- und Warnstreikfähigkeit im KFZ-Pfalz notwendig. Denn ohne Aktion, gibt es keine Reaktion oder anders ausgedrückt:
Nur mit Gewerkschaften gibt es Tarifverträge, jedoch ohne aktive Mitglieder – keine durchsetzungsfähige Gewerkschaft!