Sonderregelung verlängert

Kurzarbeit auch für Leihbeschäftigte wieder möglich

04.10.2022 | Wegen der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und den bereits während der Pandemie begonnenen wirtschaftlichen Störungen (Lieferketten, Energieversorgung) hat die Bundesregierung entschieden, den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende 2022 zu verlängern sowie bis Jahresende erneut die Möglichkeit der Kurzarbeit für Leihbeschäftigte zu schaffen.

Bei der Kurzarbeit ist derzeit einiges an Bewegung drin. Gemeinsam mit anderen hat die IG Metall Druck dafür gemacht, die Kurzarbeit wieder für Leihbeschäftigte zu öffnen. Kurzfristig ist auf Basis einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für Leihbeschäftigte nun erneut die Möglichkeit geschaffen worden, Kurzarbeitergeld zu beziehen. Dies gilt für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022.

Aufgrund bestehender Unklarheiten und Unsicherheiten bei der Frage Kurzarbeit und Energie hat die Bundesagentur für Arbeit auch auf Drängen der IG Metall bereits vor einer Weile Hinweise zur Auslegung gegeben. Diese Hinweise wurden nun auch auf unsere Initiative hin um Orientierungsbeispiele erweitert. Wir haben unser Infopapier entsprechend ergänzt.

Bei Fragen steht Euch die IG Metall Landau gerne zur Verfügung.

Von: as

Unsere Social Media Kanäle