Hinweis - IG Metall Landau

Neuer Mindestlohn - Beratung und Beitragsangleichung

25.07.2022 | Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 € pro Stunde. Somit erhöht sich das Monatseinkommen bei einer 40-Stunden-Woche auf 1.818 € brutto. Ab dem 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn dann auf 12,00 € pro Stunde. Wer nicht diese Einkommenshöhe erzielt, wende sich bitte an die IG Metall Geschäftsstelle und wir prüfen, ob hier ein Rechtsverstoß vorliegt.

Alle Leistungen der IG Metall werden in unserer Solidargemeinschaft ausschließlich aus Mitgliedsbeträgen finanziert. Dazu zählen Beratung, Rechtsschutz, Unterstützung bei Streik und Freizeitunfällen, Hilfe bei Notlagen und ein umfangreiches Seminarangebot. Darüber hinaus gibt es weitere Serviceangebote und Vergünstigungen, die unsere Servicegesellschaft bündelt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die satzungsgemäße Beitragszahlung. Für alle Beschäftigten beträgt der Beitrag ein Prozent vom durchschnittlichen monatlichen Gesamtbruttoverdienst.

In Folge der Anhebung des Mindestlohnes erfolgt für Vollzeitbeschäftigte eine Beitragsangleichung auf 18,18 €/Monat ebenfalls ab dem Monat Juli 2022 sowie auf 20,88 €/Monat ab Oktober 2022. Die Erhöhung betrifft nur Kolleginnen und Kollegen, deren Beitrag im laufenden Jahr noch nicht angepasst wurde. Dabei gilt, dass niemand mehr entrichten muss, als er verdient. Daher hat jedes Mitglied die Möglichkeit, durch Verdienstabrechnung ein niedrigeres Einkommen nachzuweisen. In einem solchen Fall korrigieren wir, bis zu drei Monate rückwirkend, die Abbuchung. Bitte nimm bei Fragen oder Änderungsbedarf Kontakt zu unserer IG Metall Landau auf.

Von: as

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