Verhandlunsgergebnis Metall + Elektro

Pilotabschluss in Baden-Württemberg erzielt

18.11.2022 | Die Tarifvertragsparteien in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie haben sich nach einem 11-stündigen Verhandlungsmarathon in der Nacht von Donnerstag auf Freitag auf einen Pilotabschluss geeinigt. Die IG Metall Mitte strebt zügige Übernahme des Pilotabschlusses Anfang der nächsten Woche an.

Der Tarifabschluss aus BaWü im Detail:

Entgelt:

  • Die Entgelte steigen ab 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab 1. Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent.
  • Um der Preissteigerung entgegenzuwirken, gibt es eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro. Diese wird in zwei Schritten ausbezahlt: 1500 Euro spätestens im Februar 2023, weitere 1500 Euro spätestens im Februar 2024. Auszubildende und dual Studierende erhalten 1100 Euro, 550 Euro im Januar 2023 und weitere 550 Euro im Januar 2024.
  •  Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2024.

Differenzierung:

  • Aus wirtschaftlichen Gründen kann der Zusatzbetrag um bis zu 6 Monate nach hinten verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Kennzahlen erfüllt sind.
  • Die Betriebsparteien können per freiwilliger Betriebsvereinbarung die Auszahlung der Inflationsprämie zu anderen Zeitpunkten festlegen. Eine frühere Auszahlung ist jederzeit möglich. Es müssen jedoch mindestens 750 Euro im Januar 2023 ausbezahlt werden.
  • Der Zusatzbetrag (ZUB), den es seit 2018 gibt, wird ab 1. Januar 2023 dauerhaft von 12,3 Prozent der EG 7 auf 18,5 Prozent der EG 7 erhöht, somit steigt er von knapp 400 Euro auf rund 600 Euro. Der Trafobaustein in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts, der einmal jährlich im Februar ausbezahlt wird, bleibt bestehen. Die für 2023 geplante Erhöhung entfällt.

Weitere Vereinbarungen:

  • Die Tarifparteien haben sich auf ein Verfahren bei einem Energienotstand verständigt (sog. Energienotfallklausel).
  • Eine Gesprächsverpflichtung zum Thema New Work wurde unterzeichnet, um für die im Zuge der Transformation und Digitalisierung aufkommenden neuen Formen der Arbeitsorganisation eine tarifvertragliche Regelung zu finden. Es wurde vereinbart, dass zunächst die Bedürfnisse der Beschäftigten analysiert und ausgewertet werden müssen, um daraus Handlungsbedarfe abzuleiten.

Von: rk

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