Recht haben, Recht bekommen

Streit bei DBK-EMS in Rülzheim über Arbeitszeit

30.06.2022 | DBK-EMS wälzt das Betriebsrisiko nach einem Cyber-Angriff widerrechtlich auf seine Beschäftigten ab. Weil die Geltendmachung der Kolleginnen und Kollegen nicht einmal beantwortet wurden – werden die Ansprüche auf Zeitgutschrift der Arbeitnehmer jetzt gerichtlich eingeklagt.

Justitia_iStock_904560370

Hintergrund: Nach einem Cyberangriff im Oktober 2021 konnte bei DBK-EMS mehrere Tage nicht produziert werden, der Betrieb blieb geschlossen.

Rechtlich eine eindeutige Sache: Der Arbeitgeber gerät nach § 615 BGB in den sogenannten Annahmeverzug der Arbeitskraft seiner Beschäftigten. Da der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt, ist er verpflichtet das Entgelt weiter zu zahlen.

Stattdessen hat die Geschäftsführung bei DBK-EMS die Zeit der erzwungenen Betriebsruhe den Beschäftigten als Minusstunden im Arbeitszeitkonto verbucht. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts machten viele Kolleginnen und Kollegen ihre Ansprüche mit Unterstützung von IG Metall und DGB Rechtsschutz gegenüber ihrem Arbeitgeber fristgerecht geltend - Die Geschäftsführung hielt es bis heute nicht einmal für nötig, hierauf zu reagieren.

Dementsprechend werden die Kolleginnen und Kollegen ihre Ansprüche nun mit unserer Unterstützung gerichtlich einklagen.  

Von: rk

Unsere Social Media Kanäle