Verhandlungsergebnis erzielt

Tarifliche Verbesserungen für GABIS-Leiharbeiter*innen vereinbart

06.03.2023 | Nach schwierigen Verhandlungen konnte am 3. März 2023 zwischen der IG Metall Landau und der GABIS GmbH ein Tarifergebnis mit wesentlichen Verbesserungen für die ca. 1500 Leiharbeiter vereinbart werden. Kern ist die Einführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Zahlung eines Bonus für IG Metall Mitglieder. Der Tarifvertrag gilt ab Jahresbeginn 2023 und kann erstmals zum Ende des Jahres 2024 gekündigt werden.

Gemeinsam haben wir uns auf einen neuen Grundsatz der Zusammenarbeit verständigt, welcher in die Präambel des Tarifvertrags aufgenommen wurde:
"Auf Grund des aktuellen Fachkräftemangels werden die Tarifvertragsparteien eine Qualifizierungsstrategie erarbeiten, welche bei Kunden der GABIS GmbH bzw. bei Tarifpartnern der IG Metall vorgestellt wird, um sie gemeinsam weiterzuentwickeln und umzusetzen."

Neben einigen redaktionellen Anpassungen steht die erstmalige Gewährung von Sonderzahlungen ab dem Jahr 2023 im Fokus des Verhandlungsergebnisses. Gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit werden diese zu den Stichtagen Ende Juni und Ende November fällig.

Basis: Urlaubsgeld zum 30.06. / Weihnachtsgeld zum 30.11.

  • nach 6 Monaten je 200 Euro
  • im 2./3. Jahr je 300 Euro
  • ab 4. Jahr je 400 Euro

Zusätzlich gibt es jeweils einen Bonus für alle, die zum Stichtag mindestens 6 Monate Mitglied der IG Metall sind und dies fristgerecht nachweisen. Inklusive IGM-Mitgliederbonus beträgt des Urlaubsgeld zum 30.06. und das Weihnachtsgeld zum 30.11. in diesen Fällen:

  • nach 6 Monaten je 350 Euro
  • im 2./3. Jahr je 525 Euro
  • ab 4. Jahr je 775 Euro

Folgende Bestimmung ist zu beachten: Voraussetzung für die Gewährung von Sonderzahlungen ist das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt. Arbeitnehmer, die bis zum 31. März des Folgejahres aus dem Arbeitgeberbetrieb ausscheiden, haben das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Dies gilt nicht im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlass der Übernahme in ein anderes Beschäftigungsverhältnis.

Leihbeschäftigte, die noch nicht IG Metall-Mitglied sind, sichern sich durch ihren Beitritt ihren Mitgliedervorteil im Jahr 2023! Der Beitritt ist ganz einfach online unter folgendem Link möglich.

Damit sind die IG Metall Tarifregelungen für GABIS-Leiharbeiter*innen besser als die der DGB-Tarifgemeinschaft für die Leiharbeitsverbände IGZ und BAP, da neben dem mit Beginn der Tätigkeit wirksamen EqualPay-Grundsatz ab dem 1. Beschäftigungsjahr auch 30 Tage Urlaub gewährt werden! Bei DEKRA und anderen Leiharbeitsfirmen gibt es im 1. Beschäftigungsjahr 25 Tage Urlaub, im 2. und 3. Jahr dann 27 Tage und erst ab 4. Jahren Betriebszugehörigkeit 30 Tage bezahlten Erholungsanspruch.

Wir konnten ebenfalls vereinbaren, dass umgehend Verhandlungen zwischen IG Metall und GABIS aufgenommen werden, wenn bundesweit eine Inflationsausgleichprämie vereinbart werden sollte. Wir bleiben also in der Frage weiter am Drücker und mobilisieren dafür bei den betroffenen Leiharbeiter*innen.

Das Tarifergebnis wird jetzt in den Gremien von GABIS und IG Metall bewertet. Es wurde eine Erklärungsfrist bis 24. März 2023 vereinbart.

Von: rk

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