Andauernder Konflikt bei Fischer CNC in Neustadt

Tarifvertragliche Bestandteile sind keine freiwilligen Leistungen

05.08.2022 | Seit mehr als 2 Jahren verwehrt Fischer CNC den dort über arbeitsvertragliche Bezugnahme des Tarifvertrags anspruchsberechtigten Kollegen die Zahlung der tariflichen Sonderzahlungen der Metall- und Elektroindustrie. Durch die Einführung des Transformationsgelds in 2021 inzwischen 4 an der Zahl.

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Die betroffenen Kollegen machen seitdem ihr Recht über den gewerkschaftlichen Rechtsschutz gerichtlich geltend, alle Prozesse haben die Kollegen vollumfänglich gewonnen. Dennoch verweigert der Arbeitgeber bis heute jedes Mal aufs Neue die den Kollegen zustehenden Sonderzahlungen; mit dem Ergebnis, dass jede Zahlung immer wieder aufs Neue eingeklagt werden muss.

Trotz klarer Urteile belastet sich der Arbeitgeber weiter selbst mit den für ihn anfallenden Gerichtskosten und behauptet weiterhin in Form betrieblicher Aushänge, dass diese Sonderzahlungen eine freiwillige Leistung darstellten.

„Ich kann dieses Vorgehen in keinster Weise nachvollziehen. Auf diesem Weg verschwendet die Firma unnötig Geld und gängelt die anspruchsberechtigten Mitarbeiter – Wertschätzung sieht anders aus!“ äußert sich ein betroffener Kollege gegenüber der IG Metall Geschäftsstelle Landau.

„Wir werden unsere Kolleginnen und Kollegen in Zukunft verstärkt über ihre Rechte und die Vorteile eines Tarifvertrags informieren. Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen. Bei Fischer CNC wird versucht, auf Kosten der Arbeitnehmer zu sparen.“

„Dieser Weg kann angesichts des herrschenden Fachkräftemangels für Fischer CNC ganz schnell zum Eigentor werden.“ so Philipp Nerger, für Fischer CNC zuständiger Gewerkschaftssekretär. „Fachkräfte werden händeringend gesucht und dementsprechend umworben. Deshalb schließen andere Firmen erstmals Tarifverträge mit uns ab oder verbessern bestehende, um als attraktiver Arbeitgeber Fachkräfte zu halten. Bei Fischer CNC geschieht das Gegenteil“.

Von: as

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