Mobiles Arbeiten, Homeoffice und Co.

Umfrage: Mobiles Arbeiten "Pro und Contra"

14.08.2020 | Der Corona Lockdown hat gezeigt, dass mobiles Arbeiten von zu Hause funktioniert, aber auch voraussetzungsvoll ist. In einigen Bereichen wurden bereits die positiven und negativen Erfahrungen der Beschäftigten gesammelt. Auf dieser Basis sind wir an Rückmeldungen betroffener Beschäftigter aus unseren Betriebe interessiert.

Smartphones und Laptops sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und ermöglichen, praktisch überall zu arbeiten. Etwa jedes vierte Unternehmen bietet seinen Mitarbeiter*innen die Möglichkeiten, von zu Hause aus oder unterwegs zu arbeiten. Wichtig dabei ist: Bei Vereinbarungen zu regelmäßiger Telearbeit gilt unter anderem der Arbeitsschutz.

Unter dem Begriff Telearbeit werden häufig alle Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen Mitarbeiter*innen einen Teil der Arbeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers verrichten - unabhängig davon, ob die Arbeit von einem fest eingerichteten Arbeitsplatz oder von unterwegs (mobil) erfolgt.

Mobiles Arbeiten kann, gerade unter Corona-Bedingungen, Fluch und Segen sein. Wir sind an Deiner Einschätzung interessiert und sammeln Anregungen und Kritik für künftige Verbesserungen. Diese Vorschläge können sich sowohl an den Gesetzgeber, die Tarifvertragsparteien oder auch den Betriebsrat richten.

 

Rückmeldungen bitte an neustadtdon't want spam(at)igmetall.de 

 

Definition von Telearbeit

Die gesetzliche Definition unterscheidet jedoch zwischen Telearbeit im engeren Sinne und "mobilem Arbeiten": Mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im November 2016 wurde der Begriff der Telearbeit erstmals gesetzlich definiert und damit auch von einer generellen Zulässigkeit ausgegangen.

In § 2 Abs.7 ArbStättV heißt es:

"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist."

 

Telearbeit, Homeoffice oder mobile Arbeit?

Im Gegensatz dazu ist mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) bisher nicht gesetzlich definiert. Das mobile Arbeiten baut zwar - ebenso wie die Telearbeit - auf einer Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik auf. Diese Arbeitsform zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Die Mitarbeiter*innen können von beliebigen anderen Orten mithilfe von Laptop, Tablet oder Smartphone über das mobile Netz ihre Arbeit unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen erledigen. Auch hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Datenschutz unterscheidet sich Mobilarbeit von Homeoffice

 

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Beschäftigten auf mobiles Arbeiten oder auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter*innen können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem betroffenen Beschäftigten, eine mit dem Betriebsrat getroffene Betriebsvereinbarung oder eine in einem Tarifvertrag enthaltene Regelung.

 

Weitere Hinweise für die anzustrebenden kollektiven Regelungen haben wir in einem Infoblatt zusammengefasst und beantworten gern weitere Fragen hierzu.

Von: rk

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