17.06.2020 | Wenn Krankenkassen, Rentenversicherungen, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaften einen Antrag ablehnen, können Betroffene Widerspruch einlegen. Viele dieser Fälle landen vor den Sozialgerichten und gehen oft zugunsten der Kläger aus. Die Leistungen der IG Metall Neustadt umfassen die Beratung und den Rechtsschutz in sozialen Angelegenheiten.