10.03.2021 | Wegen mehrerer Nachfragen und teils irritierender Infos von Arbeitgebern, informieren wir zur rechtlichen Lage im Arbeitskampf. Beschäftigte, die sich an Warnstreiks beteiligen, stempeln bei der Teilnahme am Warnstreik nicht aus, da in der Freizeit keine Warnstreiks durchgeführt werden können und durch das Ausstempeln die Arbeitszeit beendet wird.