02.07.2023 | Trotz Druck des DGB, der Grenzgängervereinigungen und vieler Betroffener hatte sich die französische Politik lange nicht bewegt. Am 30. Juni, dem letzten Tag der bisher geltenden Übergangsregelung, kam die positive Mitteilung. Demnach gilt, dass sie Sozialversicherung unangetastet bleibt, wenn der Mitarbeiter weniger als 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit im Homeoffice bzw. mobil von Frankreich aus arbeitet.