Wenn der Arbeitgeber von sich aus den Betrieb oder Teile davon schließt bzw. Arbeitnehmer nach Hause schickt und diese deswegen nicht zur Arbeit erscheinen können, befindet sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Die ausfallenden Tage sind kein Urlaub und auch kein Überstundenabbau. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt weiterzuzahlen.