Ratgeber: Tipps bei Sommerhitze

Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird

25.06.2019 | Hohe Außentemperatur, Südlage, riesige Fensterfront: So mancher Arbeitsplatz wird in diesen Tagen zur reinsten Sauna. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn es heiß und stickig wird oder das Arbeiten im Freien nicht mehr auszuhalten ist. Beim Arbeitsschutz kann der Betriebsrat mitbestimmen.

Der Arbeitgeber muss handeln

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können: Wird es am Arbeitsplatz wärmer als 26 Grad, kann durch Nachtauskühlung oder Getränkeversorgung die Beanspruchung der Mitarbeiter gemindert werden. Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Steigt die Temperatur auf über 35 Grad, so ist der Raum als Arbeitsraum nicht mehr geeignet – es sei denn, es werden Schutzmaßnahmen ähnlich wie bei Hitzearbeitsplätzen ergriffen.

Der SWR hat in einem Beitrag ebenfalls auf die Problematik aufmerksam gemacht.

Bei allen technischen, organisatorischen oder personellen Maßnahmen gilt, dass die Gesundheit der Beschäftigten immer Vorrang haben muss. Wenn man sich körperlich nicht mehr in der Lage fühlt die Arbeit zu bewerkstelligen, muss man den Vorgesetzten informieren und einen Sanitäter oder Arzt aufsuchen. Dies dient dem eigenen Schutz und auch der Sicherheit der Arbeitskollegen.

 

Von: rk

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