Fördermöglichkeiten in der Transformation

Neue Weiterbildungsförderung ab April 2024

02.04.2024 | Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sind die Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit für die Qualifizierung von Beschäftigten weiterentwickelt und ausgeweitet worden. Relevante (Neu-) Regelungen treten jetzt zum 1. April 2024 in Kraft. Gerade für im Umbruch befindliche Betriebe in unseren Branchen lohnt es sich zu prüfen, ob die Förderung genutzt werden kann. Hierzu bietet die IG Metall eine online Info am 18. April an.

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Die Transformation bedeutet umfangreiche Veränderungen für die Branchen der IG Metall. Zentrale Herausforderung ist es, die Beschäftigten in diesem Umbruchprozess mitzunehmen, Zukunftsperspektiven zu entwickeln und Antworten auf die Frage der Fachkräftesicherung zu finden. Qualifizierung ist dabei ein zentraler Schlüssel.

Im Rahmen der regionalen Initiative "Die Pfalz qualifiziert" finden am zweiten Donnerstag eines Monats von 10:00 bis 19:00 Uhr Veranstaltungen statt. Entdecke Deine beruflichen (Weiterbildungs-)Möglichkeiten und komme mit den Experten der Arbeitsagentur aus der Pfalz in der Rhein-Galerie Ludwigshafen ins Gespräch. Die nächsten Beratungstermine finden am 11. April und 16. Mai statt.

Welche Unterstützung bietet die Arbeitsagentur (BA)?
Die BA bietet vor allem finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Weiterbildung von Beschäftigten. Will man diese in Anspruch nehmen, müssen zuvor eine Reihe von Fragen im Betrieb geklärt werden (z.B.: Welche veränderten Anforderungen oder neuen Geschäftsmodelle gibt es? Bei welchen Beschäftigten besteht angesichts dessen Veränderungsbedarf? Welche Kompetenzen liegen vor und welche Qualifizierungsbedarfe bestehen?). Auch bei diesem Klärungsprozess bietet die BA mit der „Qualifizierungsberatung für Unternehmen“ Unterstützung an. Ansprechpartner ist der Arbeitgeberservice der BA. Die Beratung steht auch Betriebsräten offen. Ebenso können Arbeitgeber und Betriebsräte diese gemeinsam in Anspruch nehmen – dieser Weg hat sich oft als sehr zielführend erwiesen.

Sind eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag beim Qualifizierungsgeld zwingend nötig?
Ja! Eine BV oder betriebsbezogener TV zu den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfen ist eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Qualifizierungsgeld. Im Unterschied zur Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III enthält das Qualifizierungsgeld damit ein kollektives Element als Fördervoraussetzung und die Tarif- bzw. Betriebsparteien sind gefragt.

Zudem bieten wir am 18.4.2024 ab 13:30 Uhr eine Online-Veranstaltung zu den Fördermöglichkeiten an. Auch Expert*innen der BA stehen uns dabei für Fragen zur praktischen Umsetzung zur Verfügung. Die Einladung findet Ihr als Download beigefügt.

Von: rk

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