Auch 2022 wird der exklusive Mitgliederbonus beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt. Und jetzt aufpassen: Dieses Extra erhalten Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung mit IGZ oder BAP-Tarifbindung nur, wenn sie mindestens ein Jahr vor der Zahlung Mitglied der IG Metall und zum Stichtag länger als sechs Monate bei ihrem Leiharbeitgeber beschäftigt sind. Wer noch nicht dabei ist und künftig vom erhöhten Weihnachts- und Urlaubsgeld profitieren will, muss der IG Metall beitreten.