Kinderkrankengeld 2022

Quarantäne, Kita, Schule zu oder Kind krank - was tun?

23.03.2022 | Berufstätige Eltern, die sich wegen coronabedingter Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, können dafür Kinderkrankentage nehmen. Der Gesetzgeber hat die Regelung erneut verlängert. Wir erklären, wer Anspruch darauf hat und wie hoch das Kinderkrankengeld ist.

Durch das Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen wurde die bis zum 19. März 2022 geltende Regelung zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld aus pandemiebedingten Gründen bei anhaltender pandemischer Lage bis zum 23. September 2022 verlängert. Danach können Eltern 2022 pro Kind und Elternteil 30 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, also für Elternpaare pro Kind für 60 Tage.

Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Der Anspruch besteht bei mehreren Kindern maximal für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

Eltern können die Krankentage nun bis 23. September 2022 auch einsetzen, wenn die Kita oder Schule wegen der Pandemie geschlossen ist, der Präsenzunterricht ausgesetzt wurde, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt ist (auch wegen einer Quarantäne) oder es eine Empfehlung von Behörden gibt, die Betreuungsangebote in Schule oder Kita nicht wahrzunehmen. Auch wer im Homeoffice arbeiten kann, hat Anspruch auf die zusätzlichen Tage.

Eltern sollten aber beachten, dass das Jahr lang ist und das Kinderkrankengeld durch eine Erkrankung des Kindes tatsächlich notwendig werden kann. Daher kann es ratsam sein, im Jahr 2022 nicht die kompletten Tage als „Pandemiekinderkrankengeld“ in Anspruch zu nehmen.


Bessere Regelungen für Eltern

Die IG Metall hatte bessere Regelungen für Eltern gefordert, die ihre Kinder wegen der Coronakrise zu Hause betreuen müssen. Deshalb ist die Ausweitung der Kinderkrankentage zu begrüßen. Es handelt sich um eine vergleichsweise unbürokratische Lösung, die Eltern ohne die Zustimmung der Arbeitgeber umsetzen können. Allerdings müssen sie Einkommenseinbußen in Kauf nehmen. Darum hatte sich die IG Metall während der Koalitionsverhandlungen der Ampel-Parteien im November 2021 dafür stark gemacht, dass die Kinderkrankentage generell angehoben werden – mit Erfolg.


Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte und berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Danach können Eltern die Krankentage auch einsetzen, wenn die Kita oder Schule wegen der Pandemie geschlossen ist, der Präsenzunterricht ausgesetzt wurde, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt ist oder es eine Empfehlung von Behörden gibt, die Betreuungsangebote in Schule oder Kita nicht wahrzunehmen. Auch wer im Homeoffice arbeiten kann, hat Anspruch auf die zusätzlichen Tage.


Arbeitgeber informieren

Mütter oder Väter müssen ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass sie wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können.


Wie muss der Anspruch nachgewiesen werden?

Im Falle einer pandemiebedingten Betreuung müssen Eltern einen Antrag an die Krankenkasse stellen. Die Krankenkassen stellen hierzu auf ihren Internetseiten bereits Anträge zur Verfügung.

Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, können Eltern die Musterbescheinigung vom Bundesfamilienministerium (PDF) verwenden. Mit der Bescheinigung kann eine Betreuungseinrichtung bestätigen, dass sie aus Gründen des Infektionsschutzes schließen oder ihren Zugang beschränken musste.

Regulär ist Kinderkrankengeld für den Fall vorgesehen, dass berufstätige Eltern ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen, beaufsichtigen oder pflegen müssen. Eine ärztliche Bescheinigung ist daher weiterhin immer nur dann erforderlich ist, wenn ein Kind krank ist.


Kein Anspruch parallel zu Lohnersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes. Privat Versicherte haben weiterhin Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz.


Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Um die Höhe des Kinderkrankengeldes zu berechnen, braucht die Krankenkasse vom Arbeitgeber Informationen über das Einkommen des betreuenden Elternteils. Bei Krankschreibung durch den Kinderarzt erhält die Krankenkasse diese Angaben direkt vom Arbeitgeber.

  • Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
  • Wer in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld erhalten hat, dann beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
  • Aufgrund gesetzlicher Regelungen (Beitragsbemessungsgrenze) beträgt das tägliche Kinderkrankengeld maximal 112,88 Euro (Wert für 2022).
  • Vom Kinderkrankengeld werden anteilig Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt.

Von: as

Unsere Social Media Kanäle