Gesundheitsschutz hat Vorrang - Daimler Werk Wörth

Vereinbarung zu Erholzeiten in getakteten Bereichen mit Masken-Tragepflicht erzielt

17.02.2021 | Die Corona-Krise und der Konzern-Sparkurs haben viele beim Daimler LKW Werk in Wörth mit extremen Anforderungen konfrontiert: Egal ob Leistungsverdichtung, die Belastungen mobilen Arbeitens oder die Umsetzung der Hygienevorschriften. Unterschiedlichste Konflikte waren und sind die Folge. So besteht seit Monaten bei der Umsetzung der, vom Arbeitsschutz geforderten, maskenfreien Zeit dringender Handlungsbedarf. Eine vom Betriebsrat initiierte Einigungsstelle hat den Arbeitgeber jetzt zu einer Vereinbarung gezwungen.

Die Gesundheit der Beschäftigten muss Vorrang haben. Deshalb verhandelt der Betriebsrat schon seit Längerem mit der Geschäftsführung über eine Kompensation der Belastungen durch das Tragen von Mund-Nasen-Masken in den getakteten Bereichen. Wir berichteten mehrfach, u.a. im letzten „Durchblick“ 06/2020.

Hintergrund: Die Tragepflicht von Mund-Nasen-Masken besteht in allen getakteten Bereichen, an denen technisch und organisatorisch nicht gewährleistet ist, dass zwischen den Kolleginnen und Kollegen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Jetzt gibt es gute Neuigkeiten, denn die Einigungsstelle hat eine vorläufige Entscheidung herbeigeführt. Darin wird das Unternehmen verpflichtet, bis zum 22.02.2021 entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Entsprechend der jetzt abgeschlossenen Betriebsvereinbarung ist der Arbeitgeber nun verpflichtet darauf zu achten, dass eine ununterbrochene Tragezeit von maximal 2,5 Stunden nicht überschritten wird. Hierfür sind tragefreie Zeiten von mindestens 10 Minuten zu gewährleisten. Die organisatorische Umsetzung obliegt dem Arbeitgeber. Hierüber wird der Betriebsrat unverzüglich und fortlaufend informiert.

Was man noch wissen sollte: Soweit es möglich wäre ohne Mund-Nasen-Maske weiter zu arbeiten, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht. Wenn dies nicht möglich ist, wird die maskenfreie Erholzeit ohne Entgeltabzug gewährt.

Die Auseinandersetzung ist damit noch nicht beendet. Es werden noch externe Experten angehört und aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen erstellt, die in die betriebliche Umsetzung der Gesundheitsschutzmaßnahmen einfließen müssen. Dies betrifft neben maskenfreier Zeit auch die technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen bei extremen klimatischen Bedingungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese vorläufige Entscheidung zur Reduzierung der Belastungen haben wir zusammen erkämpft. Dies zeigt, wenn wir uns gemeinsam für etwas stark machen und konsequent agieren, können wir positive Veränderungen erreichen.

Von: rk

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