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Daten - Fakten - Informationen

08.04.2022 | Trotz der Corona-Pandemie kann die IG Metall im Jahr 2021 einige tarifpolitische Erfolge vorweisen: Mit der Broschüre "Daten - Fakten - Informationen 2021" stellen wir die wichtigsten Tarifdaten zur Verfügung und informieren über die Tarifabschlüsse 2020/2021. Die beiliegende Datei wurde im Februar 2022 aktualisiert.

Das Jahr 2021 startete mit den Tarifrunden für die Textil- und Bekleidungsindustrie West, der Eisen- und Stahlindustrie West und Ost sowie für die Metall- und Elektroindustrie. Für alle drei Branchen konnten trotz der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage und den Einschränkungen bei der Mobilisierung infolge der Corona-Pandemie gute Ergebnisse erzielt werden.

Für die Beschäftigten in der Textil- und Bekleidungsindustrie West bedeutet dies für 2021 eine einmalige Corona-Beihilfe von 325 Euro, Entgelterhöhungen zum 1. Februar 2022 um 1,3 Prozent sowie zum 1. Oktober 2022 um weitere 1,4 Prozent und Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes ab 2022.

Für die Kolleginnen und Kollegen in der Eisen- und Stahlindustrie West- und Ostdeutschland konnte ein Corona-Beihilfe von 500 Euro (Auszubildenden 300 Euro) erzielt werden. Im Dezember 2021 und Februar 2022 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von je 250 Euro (Auszubildende 150 Euro). Ab Februar 2023 erfolgt eine tarifdynamische Zahlung von 600 Euro (Auszubildende 360 Euro). Die Beträge können zur Beschäftigungssicherung in freie Tage umgewandelt werden, wenn das Unternehmen in eine Krise gerät.

Für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie wurde im Bezirk Nordrhein-Westfalen der Pilot-Abschluss erzielt. Die einmalige Corona-Beihilfe für 2021 beträgt 500 Euro (Auszubildende 300 Euro). Ab Februar 2022 gibt es ein Transformationsgeld (T-Geld), das in 2022 18,4 Prozent und ab 2023 27,6 Prozent des Monatsentgelts beträgt. Die Tarifverträge Beschäftigungssicherung wurden verbessert, das T-Geld kann für Teilentgeltausgleich verwendet werden. Bei Arbeitszeitabsenkung von mehr als 12 Monaten erhalten Beschäftigte einen Teillohnausgleich je nach Dauer und Reduzierung der Wochenarbeitszeit.

In Berlin-Brandenburg Tarifgebiet II und Sachsen konnten durch ganztägige Warnstreiks Tarifverträge zur Angleichung durchgesetzt werden, die eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung ermöglichen.

Im Juni 2021 konnte für das Kfz-Handwerk ein erster Abschluss in Bayern erzielt werden. Die wesentlichen Inhalte sind Zahlung einer Corona-Beihilfe i.H.v. 500 Euro, Erhöhung der Entgelte ab 1. Februar 2022 um 2,2 Prozent sowie Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 1. August 2021 und 1. Februar 2022 um jeweils 30 Euro.

Weitere Ergebnisse sind in der DFI-Broschüre erfasst und aktualisiert.

Von: as

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