18.09.2020 | Die Bezugsdauer für Kurzarbeit wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit einführen, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31.12.2021. Um Beschäftigten nachhaltige Perspektiven und Planungssicherheit geben zu können, fordert die IG Metall eine Verlängerung der Bezugsdauer bis Ende 2023. Denn wer sich seit April 2020 in Kurzarbeit befindet, kommt bei der Neuregelung auf eine maximale Bezugsdauer von 21 Monaten.