24.11.2021 | Ab 24.11.2021 dürfen nur Beschäftigte mit 3G-Status die Arbeitsstätte betreten. Darüber muss der Arbeitgeber barrierefrei informieren. Er muss kontrollieren, ob Beschäftigte oder andere Personen, die den Betrieb betreten, geimpft oder genesen sind. Wenn nicht, müssen die Betroffenen einen gültigen Negativtest vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird.